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Gütervorbereitung

Erste Etappe — Auswahl des Lieferanten oder des Produzenten, Vertragsabschluss. Auf in dieser Etappe müssten alle Nebenkosten im Zusammenhang mit Zollabwicklung, Transport, Ausfertigen aller erforderlichen Dokumente sowie Lieferzeiten genau kalkuliert werden. Moderne Verträge werden in der Regel für konkrete zeitliche Rahmen verfasst, Nichteinhaltung von Vertragsfristen könnte Strafsanktionen nach sich ziehen. Dies ist oft mit der Komplexität des Technologieprozesses (besonders wenn es um Lieferungen von Rohstoffen oder Ersatzteilen für Maschinen bzw. Anlagen geht) oder aber mit den Bedingungen eines Tenders verbunden.

Um mögliche Strafen oder unerwartete Zusatzkosten in der Zukunft zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen unsere Mitarbeiter zu kontaktieren.  Wir unterstützen Sie gerne bei der Berechnung von optimalen Routen, Transport- und Zollabfertigungskosten sowie bei  der Bestimmung konkreter Zeitrahmen für die Vertragsausführung. Außerdem könnten wir einen Teil der Verhandlungen im Bezug auf den Transport übernehmen.

Erwerb von Waren im Ausland ist immer mit zusätzlichem Dokumentendurchlauf verbunden, da verliert man schnell den Überblick. Es gibt eine bestimmte Liste von Dokumenten, welche für Zollabwicklung erforderlich sind. Alles fängt mit dem Abschluss eines Vertrages mit Ihrem Geschäftspartner an.

Die wichtigsten Punkte des Vertrages sind:

  • Vertragsgegenstand
  • Lieferfristen und Lieferbedingungen
  • Vertragspreis und Zahlungsbedingungen
  • Lizenzierung und Zertifizierung
  • Versicherung
  • Eigentumsübergang
  • Verpackung und Markierung
  • Höhere Gewalt
  • Streitigkeiten und Unstimmigkeiten
  • Adressen und Bankrequisiten

Wird ein Vertrag nicht korrekt verfasst, kann dies im Prozess der Zollabwicklung zu Folge haben, dass zusätzliche Dokumente vorgelegt bzw. zusätzliche Abkommen unterzeichnet werden müssen, und außerdem die Höhe von Zollabgaben beeinflusst wird. Um Zeit und Geld für die Abänderung von Dokumenten schon nach Abschluss eines Außenhandelsvertrages nicht zu verschwenden, empfehlen wir Ihnen sich an unsere Mitarbeiter zu wenden, die Ihnen helfen werden, alle erforderliche Dokumente gemäß Ihren Bedürfnissen für die spätere reibungslose Wareneinfuhr auf das Territorium der RF zu verfassen.

Des weiteren werden einige Positionen erwähnt, welche Sie mit Ihrem Kontrahenten vor dem Vertragsabschluss abstimmen sollten:

Warenspezifikation. Solche Punkte wie Warenbezeichnung, Warenmenge, Preis, Verpackungsart, Maßeinheiten, Lieferbedingungen sollten im Voraus definiert werden.

Zahlungsbedingungen. Zu besprechen sind in der Regel: Zahlungsordnung, Fristen, Strafen bei Zahlungsverzögerung, Zahlungs- und Vertragsdevisen. Es muss hier erwähnt werden, dass die Allgemeinordnung für Geldbewegungen in Außenhandelsgeschäften die Zahlung von Gebühren der Absenderbank auf Kosten des Absenders vorsieht, und die Gebühren der Empfängerbank zu Lasten des Empfängers gehen. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen auch diese Nuance mit Ihrem Vertragspartner zu besprechen. Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass bei einem Vertragswert von über 50 000 USD die Eröffnung eines Handelspasses („Passport Sdelki“) bei der im Vertrag genannten Bank erforderlich ist.

 Lieferbedingungen und Lieferfristen. Es wird festgelegt, welche Partei für die Fristen und den Lieferort haftet,  welche Partei für Bestellung und Bezahlung von Transport und Versicherung zuständig ist, auf welcher Etappe und unter welchen Bedingungen die  Eigentumsübertragung erfolgt.

Abhängig von der Definition dieser Punkte wird der Lieferbasis «Incoterms» gewählt. Incoterms – das sind internationale Regelungen, welche von Staatsorganen und juristischen Personen auf der ganzen Welt anerkannt werden.

Begleitpapiere.  Es ist wichtig diese Frage von Anfang an zu klären, denn es könnten später während  Transport, Zollabfertigung und buchmäßigen Erfassung der Güter Einwände wegen der Qualität von Begleitpapieren vorgebracht werden.  

So, z.B., halten es einige Lieferanten für nicht erforderlich (wenn keine spezielle Vereinbarung besteht) die Qualitätszertifikate für Ihre Produkte vorzulegen, dabei braucht der russische Empfänger diese Dokumente unbedingt für die Zertifizierung des Produktes in Russland. Dies gilt auch für die Befunde der IHK (Industrie- und Handelskammer) der Absenderländer. Um festzustellen, welche Dokumente und mit welchem Inhalt von dem Lieferanten anzufordern sind, empfehlen wir Ihnen eine Beratung von unseren Mitarbeitern in Anspruch zu nehmen.

Verpackung und Markeirung der Ware. Bei Einfuhr der Ware auf das Territorium der RF ist die Warenmarkierung in russischer Sprache unbedingt erforderlich. Bei einigen Warengruppen sind die Informationen zu Zertifizierung oder technischen Eigenschaften aufzutragen. Fehlt die erforderliche Markierung, kann die Zollabfertigungszeit negativ beeinflusst werden; bei einigen Zollprozederen wäre in so einem Fall die Verzollung überhaupt nicht möglich. Die Warenverpackung ist auch ein bedeutsamer Punkt. Diese muss die Unversehrtheit der Ware bei Transport und Umladung gewährleisten. Bei der Wahl der Verpackung ist, außer der Transportart, natürlich auch unser unberechenbar wechselhaftes Klima zu berücksichtigen.

Reklamationen. Reklamationen können sowohl vom Käufer wegen der Quantität und der Qualität der Ware, als auch vom Verkäufer wegen der Nichteinhaltung von Zahlungsmodalitäten geltend gemacht werden. Damit die Ansprüche ggf. später beglichen werden könnten, muss dieser Punkt im Vertrag sehr präzise dargestellt werden, und zwar sind Reklamationsfrist und -form sowie die bei einer Reklamation erforderliche Beweisdokumente festzulegen.

Arbitrage. In Streitfällen wenden sich beide Vertragsparteien an ein Schiedsgericht. Es muss bestimmt werden, welche Rechtsschreibung im Falle von Streitigkeiten angewendet werden soll. Bei «Zenter Sodruzhestva» sind Juristen mit mehrjähriger Berufserfahrung beschäftigt, die sich gerne für Ihre Rechte und Interessen einsetzen werden. Wir könnten Ihnen sowohl Beratung als auch Interessenvertretung vor Gericht anbieten.

Es wurden hier nur einige Fragen aufgeführt, welche im Prozess der Vertragsverhandlungen entstehen. In Wirklichkeit gibt es viel mehr Fragen, die noch tiefgehender betrachtet werden sollten. Nicht immer haben Sie in Ihrem Unternehmen Fachleute, die solche Fragen richtig behandeln können. Zögern Sie nicht, und wenden Sie sich mit diesem Problem an uns. Unsere Spezialisten haben große Erfahrung und werden Ihnen helfen, die Verhandlungen mit Ihrem Lieferanten fachmännisch zu führen,  übernehmen die Vertragsbetreuung, die Streitschlichtung bei Unstimmigkeiten sowie die Ausstellung bzw. die Verfassung aller erforderlichen zusätzlichen Dokumente.

Wenn Sie keinen Außenhandelsvertrag abschließen möchten, aber bestimmte Ware eines Herstellers oder Produzenten erwerben wollen, können wir dies für Sie erledigen. Zu Ihren Diensten stehen unsere Handelsgesellschaften, welche folgende Leistungen übernehmen könnten:

  • Suche nach den Lieferanten von Waren, Rohstoffen, Produkten entsprechend der Kundenanfrage
  • Finanzierung des Geschäftes durch die Einbeziehung unserer Finanzressourcen
  • Unmittelbare Waren-Kauf-Verkauf-Geschäfte auf dem Territorium der EU und der GUS-Länder
  • Ausfertigung und Erlangung von erforderlichen Dokumenten der EU-Länder (Т1; ЕХ1; Zertifizierung, Befund von IHK der Absenderländer; Ausfertigung von TIR; CMR; KARNET A.T.A.)
  • Partnerschaftliche Beteiligung an Ausschreibungen und Versteigerungen im Bezug auf Erwerb und Lieferung von ausländischen Produkten
  • Vertretung Ihrer Interessen in der EU

Zusätzliche Informationen bekommen Sie bei unseren Spezialisten.